Kantonale Pflichten
Die Abfallplanung und Entsorgung liegen in der Verantwortung des Kantons.
Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) Art. 4, Abfallplanung:
Abfallsituation Kanton Zürich
Der Kanton Zürich führte als erster Kanton bereits im Jahr 2005 eine Verwertungspflicht für wenig verschmutzte Aushubmaterialien (bis 2016 bekannt als Inertstoffe) ein.
Engagement der Eberhard Unternehmungen
Die Eberhard Recycling AG leistete bereits im Jahr 1995 Pionierarbeit mit dem Bau der schweizweit ersten Bodenwaschanlage für kontaminierte Materialien.&nb
2021 Im Juni wird das Gestaltungsplandossier inklusive Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) für die Deponieerweiterung der Baudirektion des Kantons Zürich zur Vorprüfung eingereicht.
2021 Ende März
Wie wird dem wertvollen Boden Sorge getragen?
Der für den Deponiebau notwendige Bodenabtrag wurde von einer ausgewiesenen Fachperson begleitet und nach den geltenden Bodenschutzrichtlinien ausgeführt
Was passiert, wenn die Deponie voll ist?
Der Gestaltungsplan legt fest, welche Flächen wo und in welcher Qualität erstellt werden. Im Gestaltungsplanverfahren wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung
Wie wird eine möglichst umweltverträgliche Lösung erarbeitet?
Wir halten uns an alle gesetzlichen Auflagen und stehen im engen Kontakt mit der kantonalen und kommunalen Behörden. Bei der Konkretisier
Bei den Materialien, die auf Deponien des Typs B abgelagert werden, handelt es sich um wenig verschmutzte, mineralische Abfälle, die gegenüber Umwelteinflüssen weitgehend stabil sind. Im Deponiekörp